Prozess in München: Missbrauch trotz Überwachung

Von Gisela Friedrichsen

Er soll ein siebenjähriges Mädchen missbraucht haben, nur vier Monate nach dem Ende seiner Sicherungsverwahrung. Nun wird Andreas R. in München der Prozess gemacht. Der Fall wirft Fragen zum Umgang mit potentiell gefährlichen Personen auf: Andreas R. trug eine Fußfessel.

Andreas R. kam im Januar 2012 frei, soweit man in seinem Fall von Freiheit reden kann. Der 41-Jährige war vor über zehn Jahren wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs verurteilt worden, nach dem Ende seiner Haftstrafe war er in Sicherungsverwahrung genommen worden, in Folge der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts musste er entlassen werden.

Doch Freiheit gab es für Andreas R. nur unter Aufsicht: Er musste eine elektronische Fußfessel tragen.Nun sitzt der Mann wieder in Haft, am Mittwoch begann der Prozess gegen ihn vor der 20. Strafkammer des Landgerichts München I. Andreas R. soll im April, vier Monate nach seiner Entlassung, ein Kind missbraucht haben.

Der Fall ist angesichts der Diskussion über den Umgang mit potentiell gefährlichen Personen aufschlussreich: Er zeigt, wie für die Sicherheit der Bevölkerung sinnvolle Instrumente ins Leere laufen können.

1999 war Andreas R. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 23 Fällen zu einer mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. 2004 kam er vorzeitig auf Bewährung frei, ein Gutachten bescheinigte ihm eine positive Prognose. Es sollte anders kommen: Rund ein Jahr später kam Andreas R. wieder in Haft, er hatte gegen Bewährungsauflagen verstoßen.

„Sie werden regelrecht ausgespuckt von der Justiz“

Im Jahr 2006 war seine Haftstrafe verbüßt, das Landgericht München I ordnete aber die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. 2011 wurde sie vom örtlich zuständigen Landgericht Regensburg und in der Folge vom Oberlandesgericht Nürnberg aufgehoben, weil bei dem Mann jene „hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualtaten“ nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen war, die aber laut Verfassungsgericht vorliegen muss. Gleichzeitig wurde Führungsaufsicht angeordnet. Im Anschluss befand sich der Betreffende bis Januar 2012 in Therapieunterbringung.

Im Zuge der verhängten Führungsaufsicht legte man dem Mann eine elektronische Fußfessel an – in der Fachsprache „ein Gerät zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ – , die er stets betriebsbereit zu halten hatte. Er bekam ein Mobiltelefon in die Hand gedrückt, wobei ihm eingeschärft wurde, darauf zu achten, dass es stets geladen zu sein habe.

Er musste sich regelmäßig bei der Polizei melden. Man erklärte ihm, dass er das Stadtgebiet München nicht verlassen und keinen Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufnehmen dürfe. Zudem wurde ihm verboten, Wohnungen zu betreten, in denen sich Minderjährige aufhalten.

Was so rechtsstaatlich geordnet und wohl durchdacht klingt, erweist sich in der Praxis bisweilen als fatal. „Diese Leute sitzen jahrelang – und dann sind sie plötzlich draußen“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed, der jetzt den Mann vor Gericht verteidigt. „Sie werden regelrecht ausgespuckt von der Justiz. In den wenigsten Fällen sind sie vorbereitet auf das, was nun in der Freiheit auf sie zukommt.“

Anwalt hält Fußfesseln für unzureichend

Ahmed nennt als Beispiel einen Lastwagenfahrer, der mit einer elektronischen Fußfessel am Bein seiner Arbeit nachgehen soll. „Wo, bitte, soll er die Fessel aufladen? An einer Tankstelle? Vor aller Augen? Wo und wie soll einer in einer öffentlichen Männerunterkunft duschen mit einer Fußfessel am Bein, ohne von den Mitbewohnern scheel angesehen zu werden? „, fragt der Anwalt.

Die Angst vor Stigmatisierung sei groß, ebenso die Hilflosigkeit gegenüber der neuen Situation. Denn dazu kämen die tausend Kleinigkeiten des Alltags, die plötzlich allein zu bewältigen seien. Mutmaßlich gefährliche Personen fühlten sich davon häufig rasch überfordert. Die Ausstattung allein mit technischem Gerät sowie die Mahnung, dessen Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen, reichten bei weitem nicht aus, weitere Straftaten zu verhindern.

Der jetzt angeklagte Mann hatte nach seiner Entlassung in München eine junge Frau kennengelernt, die ihn mit in ihre Wohnung nahm. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft soll er gegenüber der siebenjährigen Tochter seiner neuen Bekanntschaft eines nachts übergriffig geworden sein, während die Mutter schlief.

Am 24. April war der Mann in Untersuchungshaft genommen worden, allerdings zunächst nicht wegen des mutmaßlichen Missbrauchs. Grund war, dass er sich weigerte, die Fußfessel aufzuladen. Anfang Mai erstattete der Vater der Siebenjährigen dann Anzeige wegen des Missbrauchsverdachts. Durch die Auswertung der Daten der Fußfessel konnten die Ermittler klären, dass der 41-Jährige zum Tatzeitpunkt in der Wohnung der Mutter war.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht wurde er nun angeklagt.

„Man braucht unbedingt ausreichend Personal“

„Mit Technik allein kommt man nicht weit“, sagt Bundesanwalt Wolfram Schädler, der Erfinder der Fußfessel. „Man braucht dazu unbedingt ausreichend Personal, das sich um diese Menschen und ihre Schwierigkeiten kümmert, das sie auf den Umgang mit der Fußfessel vorbereitet, sie begleitet und auf diese Weise gleichzeitig auch überwacht.“

Doch Personal kostet Geld und wird daher gern eingespart. Oder aber aus politisch-populistischen Gründen öffentlichkeitswirksam in einer Weise lockergemacht, die gleichfalls an Sinn und Zweck zweifeln lässt.

In Saarbrücken etwa wurde ein angeblich oder mutmaßlich gefährlicher Mann, der auch nicht mehr in Sicherungsverwahrung genommen werden darf, auf Schritt und Tritt von acht Polizisten begleitet – oder besser: verfolgt. Falls er zum Beispiel jemanden besuchen wollte, warnten die Beamten vorweg die Nachbarschaft und versetzten sie in irrationale Ängste. Keiner wollte ihn. Nirgends ist Platz für diesen Mann. Welches Risiko provoziert ein solcher Zustand? Wird da nicht der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben?

In München hat das Gericht am Mittwoch dem Antrag der Verteidigung stattgegeben, einen weiteren psychiatrischen Gutachter beizuziehen, der zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten, seiner Gefährlichkeit und der Prognose Stellung nehmen soll. Denn erstmals sei der Angeklagte nun bereit, sagte der Vorsitzende Richter Kirchinger, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen – ein Hoffnungsschimmer, etwas mehr Erkenntnisse zu gewinnen über diesen Angeklagten und das Risiko, das er möglicherweise darstellt.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

Danke an Spiegel Online für die kritische Berichterstattung!

Originallink:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mann-soll-trotz-elektronischer-fussfessel-maedchen-missbraucht-haben-a-876590.html